Tarif
für die Verwendung von erschienenen Tonträgern in
reinen Musikprogrammen (ohne Moderation und ohne Werbung), die über Kabel,
terrestrisch und/ oder über Satellit als Mehrkanaldienste verbreitet werden
- Die Vergütung beträgt 30 v. H. aller Bruttoerlöse (exklusive
Mehrwertsteuer), die der Endabnehmer für die Berechtigung zur Inanspruchnahme
des Mehrkanadienstes zahlt.
- Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die Mehrwertsteuer
in der jeweiligen Höhe.
- Veranstalter von Mehrkanaldiensten, die den vereinbarten Meldepflichten
genügen und einem Gesamtvertrag unterliegen, erhalten einen Gesamtvertragsrabatt
von 20 v. H.
zurück