Tarif
für die Weiterleitung von Sendungen durch Verteileranlagen
an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben
- Die Vergütung für die Nutzung von künstlerischen Darbietungen,
erschienenen Tonträgern und Videoclips mittels Weiterleitung von Hörfunk-
und/oder Fernsehprogrammen oder mittels Sendung durch Verteileranlagen an
Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben
beträgt DM 3,75 je Zimmer und Kalenderjahr.
- Der monatliche Vergütungssatz beträgt 1/10 des Jahresumsatzes
gemäß Ziffer 1.
- Für Mitglieder einer Verwertervereinigung, mit der ein Gesamtvertrag
abgeschlossen ist, ermäßigen sich die Vergütungsbeträge
um 20%.
- Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige
Mehrwertsteuer.
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