Tarif

für die Weiterleitung von Sendungen durch Verteileranlagen an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben

  1. Die Vergütung für die Nutzung von künstlerischen Darbietungen, erschienenen Tonträgern und Videoclips mittels Weiterleitung von Hörfunk- und/oder Fernsehprogrammen oder mittels Sendung durch Verteileranlagen an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und anderen Beherbergungsbetrieben beträgt DM 3,75 je Zimmer und Kalenderjahr.

  2. Der monatliche Vergütungssatz beträgt 1/10 des Jahresumsatzes gemäß Ziffer 1.

  3. Für Mitglieder einer Verwertervereinigung, mit der ein Gesamtvertrag abgeschlossen ist, ermäßigen sich die Vergütungsbeträge um 20%.

  4. Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

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